Stiften und Spenden
Zur Umsetzung unserer Projektideen sind wir auf Ihre Spenden und/oder Zustiftungen angewiesen. Wir garantieren, dass Ihre Mittel für wirkungsvolle Projekte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eingesetzt werden. Weil die BürgerStiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird, können Sie sämtliche Zuwendungen steuerlich absetzen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Zuwendungsmöglichkeiten |
Spenden hilft kurzfristig,
Stiften hilft langfristig! |
Steuerliche Vorteile gemäß § 10b Abs.1 EStG |
Spenden | Ihre Spenden werden unmittelbar für die Verwirklichung der Stiftungsprojekte verwendet. | Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. |
Stiften | Ihre Zustiftung erhöht das Vermögen der BürgerStiftung dauerhaft. Aus den Erträgen der Vermögensanlage (z.B. Zinsen) werden die Stiftungszwecke verfolgt und soziale Projekte umgesetzt. | Auch Zustiftungen können im Rahmen steuerlicher Höchstbeträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. |
Für eine Spende oder Zustiftung können Sie folgende Bankverbindungen nutzen:
Volksbank Saaletal eGIBAN DE48 8309 4454 0045 5555 50
BIC GENODEF1RUJ
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN DE18 8305 0303 0011 0032 43
BIC HELADEF1SAR
Verwendungszweck: "Spende" oder "Zustiftung"