Stiften und Spenden

Zur Umsetzung unserer Projektideen sind wir auf Ihre Spenden und/oder Zustiftungen angewiesen. Wir garantieren, dass Ihre Mittel für wirkungsvolle Projekte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eingesetzt werden. Weil die BürgerStiftung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird, können Sie sämtliche Zuwendungen steuerlich absetzen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.


Zuwendungsmöglichkeiten Spenden hilft kurzfristig,
Stiften hilft langfristig!
Steuerliche Vorteile
gemäß § 10b Abs.1 EStG
Spenden Ihre Spenden werden unmittelbar für die Verwirklichung der Stiftungsprojekte verwendet. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
Stiften Ihre Zustiftung erhöht das Vermögen der BürgerStiftung dauerhaft. Aus den Erträgen der Vermögensanlage (z.B. Zinsen) werden die Stiftungszwecke verfolgt und soziale Projekte umgesetzt. Auch Zustiftungen können im Rahmen steuerlicher Höchstbeträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Für eine Spende oder Zustiftung können Sie folgende Bankverbindungen nutzen:
Volksbank Saaletal eG
IBAN DE48 8309 4454 0045 5555 50
BIC GENODEF1RUJ


Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN DE18 8305 0303 0011 0032 43
BIC HELADEF1SAR


Verwendungszweck: "Spende" oder "Zustiftung"